PV-Solarmarkt Spanien

Der Photovoltaikmarkt in Spanien

Spanien ist zur Zeit der zweitgrößte PV- Solarmarkt in Europa und wird bis 2010 mit 8% Weltmarktanteil hinter Deutschland, Amerika und Japan der viertgrößte der Welt sein. Dies entspricht dann einer PV-Leistung von über 3.000 Megawatt peak.

 

Das spanische Energie-Einspeisegesetz (Real Decreto 1578/2008 661/2007 436/2004)

Die lokalen Energieversorger Spaniens sind gemäß der königlich spanischen Dekrete Nr. 436/2004 vom 27. März 2004 und Nr. 1556/2005 vom 23. Dezember 2005 gesetzlich verpflichtet, den eingespeisten Strom zu vergüten.
Der spanische Ministerrat hat am 26. September das Real Decreto 1578/2008 verabschiedet. Neben der Senkung der bisherigen Fördersätze (Real Decreto 661/2007) für Strom aus PV-Anlagen und einer Begrenzung deren Laufzeit, legt das Dekret auch eine jährliche Höchstgrenze für die Förderung fest. 2009 und 2010 werden Freiflächenanlagen noch über diesen Deckel hinaus gefördert, um den Übergang zu erleichtern; 2009 mit zusätzlich 100 MW und 2010 mit zusätzlich 60 MW. Die Höchstgrenze für geförderte Projekte liegt nunmehr bei einer Leistung von 400 MW jährlich. Zwei Drittel davon entfallen auf Dachanlagen, ein Drittel auf Freiflächenanlagen. Die Vergütung beträgt zunächst 32 Eurocent / kWh für Freiflächenanlagen sowie bis zu 34 Eurocent / kWh für Dachanlagen.

Registro de Preasignación de Retribución - "RPR")

Zudem wurde die Einführung eines neuen Vor-Registers beschlossen, mit Hilfe dessen beantragten Projektvorhaben vor Verwirklichung ein Einspeisetarif zugeordnet wird, der wiederum an die Marktentwicklung angepasst wird. Quartalsweise stattfindende Ausschreibungsrunden für die Eintragung in das Vor-Register sollen die Entwicklung des Marktes bzw. der Fördertarife steuern. Die jährliche Anpassung der neuen Tarife anhand des Verbraucherpreisindexes erfolgt analog dem Real Decreto 661/2007.

Das neue Königliche Dekret ("Real Decreto 1578/2008) bringt fünf ganz wesentliche Neuerungen mit sich:

 

  1. Die Photovoltaikprojekte werden neu aufgeteilt, und zwar in Dach- und Gebäudeprojekte zum einen, diese unterteilt in Projekte mit einer Nennleistung von weniger oder gleich 20 kW und solche mit einer höheren Nennleistung, und sonstige Projekte zum anderen. In letztere Kategorie fallen insbesondere die Freiflächenanlagen.
  2. Es wurde ein neues Register eingeführt, mit dem den vollständig entwickelten Projekten vorab - also vor ihrer Verwirklichung - ein Einspeisetarif zugeordnet wird. Einen regulierten Tarif erhalten ab dem 1.Oktober 2008 also nur noch diejenigen Projekte, die in dieses neue Register, das sog. "Register über die Vorab-Zuweisung der Vergütung" (Registro de Preasignación de Retribución - "RPR") eingetragen worden sind.
  3. Beim Einspeisetarif gibt es gleich mehrere Neuigkeiten: Die Neuregelung legt einen Einstiegstarif von 32 Cent pro kWh für die erste Eintragungsrunde in das RPR fest. Dies ist aber nur der Einstiegstarif für die erste Eintragungsrunde, schon in der zweiten kann sich dieser Einstiegstarif ändern, wenn in der ersten Eintragungsrunde mehr als 75% der ausgelobten Nennleistung in das RPR eingetragen werden. Desweiteren gibt es keine Aufteilung von Freiflächenanlagen in 100 kW-Projekte mehr.
    Der Tarif wird  jetzt ausdrücklich nur noch für 25 Jahre gezahlt wird.
  4. Es werden Obergrenzen für die Eintragung in das RPR festgesetzt.Insgesamt sollen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 ca. 1.500 MW in das RPR eingetragen werden. 2012 soll dann über eine neue Vergütungsstruktur entschieden werden.
  5. Es muss jetzt für alle Anlagen ein Aval über 500 Euro/kW hinterlegt werden.

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